bezeichnet man sämtliche alternativen Streitbeilegungsmethoden zum staatlichen Gerichtsverfahren.
Mediation Zwei Personen sitzen in einem Boot und versuchen in die entgegengesetzte Richtung zu rudern.
Die typische Ausgangsituation für einen Streit: Zwei oder mehr Beteiligte, die privat oder geschäftlich ein gemeinsames Ziel verfolgten – dies gilt auch für einen einfachen Kaufvertrag -, zerstreiten sich. Keiner ist mehr zum Einlenken bereit und jeder versucht nun, auf eigene Faust oder mit rechtlichem Beistand sein „Recht“ durchzusetzen. Der Ausgang ist hinreichend bekannt: es wird viel Zeit und Energie verbraucht und am Ende gibt es einen zumeist für beide Seiten unbefriedigenden Kompromiss. Es gibt keinen Sieger und das Boot ist auseinandergebrochen; die Beziehung ist untergegangen.
Eine außergerichtliche Alternative zur Konfliktlösung ist die Mediation (lateinisch: medietas – Mitte).
Unter der Leitung des Mediators werden die Beteiligten des Konflikts in die Lage versetzt, eine Lösung selbst
zu erarbeiten.
Der wesentliche Unterschied zu allen anderen Verfahren sind folgende Aspekte:
Alle Beteiligten führen das Verfahren freiwillig durch.
Die Beteiligten bestimmen die Dauer des Verfahrens und handeln folglich in eigener Verantwortung. Dies gilt auch im Hinblick auf die Kosten.
Die Beteiligten behalten ihren bisherigen Rechtsbeistand; dieser ist auch für die Klärung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Lösung verantwortlich.
Der Mediator ist neutral und wird keine Lösungsvorschläge unterbreiten.
Die Ergebnisoffenheit; denn die Praxis hat immer wieder bestätigt, dass die Beteiligten oft zu einem Ergebnis gelangen, welches sie zu Beginn nicht einmal in Erwägung gezogen hatten.
Das Ergebnis kann, muss aber nicht in einer Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Gegebenenfalls kann die Vereinbarung notariell beurkundet werden und ist dann ohne Urteil vollstreckbar.
Sollten die Beteiligten keine einvernehmliche Lösung finden, steht jedem der Rechtsweg offen. Die in der Mediation erhaltenen Informationen dürfen nicht gegeneinander verwendet werden.
Die Mediation ist effektiver, schneller und kostengünstiger als ein Prozess, ein Schiedsverfahren oder ein Schlichtungsverfahren. Und die Beteiligten erzielen ein Ergebnis, mit dem jeder zufrieden ist. Das Ergebnis ist häufig zukunftsweisend; weil es die beste Lösung ist, sind die Beteiligten oft bereit, auch weiterhin zusammen zu arbeiten.
Kooperatives Recht (collaborative law) Als eine weitere positive Alternative der außergerichtlichen Streitbeilegung biete ich Ihnen ein Verfahren an, das im angloamerikanischen Raum als Collaborative Law bekannt ist.
Anders als im Mediationsverfahren werden beide Parteien von Ihren Rechtsanwälten vertreten und begleitet.
Die Rechtsanwälte legen in Abstimmung mit Ihren Mandanten vor Beginn der Verhandlungen über die Sache Regeln fest über den Gegenstand, die Art und Weise der Verhandlungen, die zu beteiligenden Personen und gegebenenfalls auch über den Zeitrahmen.
Da dies freiwillig geschieht, sollten die Parteien sich auch an diese Regeln halten.
Dieses strukturierte Verfahren halte ich für effektiver als schlichte außergerichtliche Vergleichsverhandlungen.
Das kooperative Verfahren ist flexibler als eine Mediation und die Parteien müssen sich nicht erst einen, ihnen möglicher Weise unbekannten Dritten (den Mediator) suchen.