Ich spreche mit Ihnen im ersten Beratungsgespräch über meine Vergütung und erkläre Ihnen die Berechnungsgrundlage, die Zahlungsweise und informiere Sie über ein eventuelles Prozesskostenrisiko.
Sie erhalten von mir ein schriftliches Angebot und wir schließen im Falle der Einigung zu Beginn unserer Zusammenarbeit einen Vertrag, damit Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie für meine außergerichtlichen Tätigkeiten zukommen und welchen Umfang meine Leistungen enthalten.
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darin hat der Gesetzgeber umfassend die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten geregelt.